Alle Kurse finden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygieneregeln statt!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie finden hier Antworten auf die häufigsten allgemeinen Fragen, die zu praxisDienste bzw. rund um unsere Kurse und Bildungsangebote gestellt werden. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage.

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Fragen zu den Fortbildungen im praxisDienste Institut für Weiterbildung

Es gibt kein formales generalisiertes Anerkennungsverfahren durch Zahnärztekammern, weil es (leider) keine bundeseinheitliche Fortbildungsregelung gibt. Das praxisDienste Institut für Weiterbildung ist zertifiziert nach ISO 9001 und bildet nach den Rahmenvorgaben des Zahnheilkundegesetzes und des Berufsbildungsgesetzes aus. Die Aufstiegsfortbildungen sind ebenso anerkannt von der staatlich anerkannten DIPLOMA Hochschule im Rahmen des Studiums Dentalhygiene an der Medical School 11 in Heidelberg.

Praxisnähe! Die praxisDienste ZMP und DH-Fortbildungen werden in der Regel in Zahnarztpraxen durchgeführt. Insbesondere das Arbeiten in kleinen Gruppen, im Regelfall zwischen 12 - 24 Teilnehmer:innen (ZMP) bzw. 24 - 30 Teilnehmer:innen (DH), ermöglicht ein sehr intensives Lernen in kollegialer Umgebung. Jeweils vier bis sechs Teilnehmer werden in der klinischen Behandlung durch eine Dentalhygienikerin betreut. Wir fördern eine konstruktive, kollegiale Lernumgebung, um intensiver und schneller ans Ziel zu gelangen. Hierbei wollen wir die Hürden für eine Weiterqualifikation in Einklang mit Beruf und Familie reduzieren und Lernwillige aktiv fördern.

Im Präsenzkurs werden sowohl die theoretischen als auch die praktischen Fähigkeiten überwiegend im Präsenzunterricht vermittelt. Im Online-/Präsenz-Kombinationskurs wird die Theorie hauptsächlich über Videotutorials im Online-Campus vermittelt. Der Kurs wird von der Kursleitung aktiv gesteuert. Die Phantomkopfübungen und Patientenbehandlungen werden an insgesamt 10 Samstagen (ZMP) in Präsenz vermittelt. So kann der Praxisausfall (Mo – Fr) auf nur 4 Tage bei reduziert werden. Der Online-/Präsenz-Kombinationskurs ist demnach ideal für alle, die Beruf, Karriere und Familie optimal kombinieren möchten.

Ja selbstverständlich! Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat aufgrund der Unterschiedlichkeiten empfohlen, um Verwechslungen zu vermeiden, grundsätzlich den Zusatz des Anbieters, bei dem der Kurs bzw. die Prüfung absolviert wurde, mitzuführen. In unserem Fall also die Bezeichnung „ZMP - praxisDienste Institut für Weiterbildung“. Dies gilt auch für Zahnärztekammern so z.B. ZMP - Zahnärztekammer Hessen.

Seit dem Start Anfang 2009 haben inzwischen über 2.500 ZMP Teilnehmerinnen die praxisDienste ZMP-Fortbildung durchlaufen. Damit ist praxisDienste der Nr. 1 Anbieter* ZMP-Fortbildungsanbieter in Deutschland. Inzwischen werden zwischen 20 und 25 % aller ZMPs in Deutschland am praxisDienste Institut für Weiterbildung ausgebildet! Die Beurteilung der Absolventinnen fällt dabei sehr positiv aus. Über 30 % unserer Teilnehmer:innen kommt zu uns auf Empfehlung einer Absolvent:in!

*gemessen an den jährlichen Absolvent:innen

Eine Beantragung für Aufstiegs-BAföG ist grundsätzlich möglich und ist in zahlreichen Fällen erfolgreich genehmigt worden. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Aufstiegs-BAföG-Förderung. Der Genehmigungsprozess ist von vielen - auch länderspezifischen Besonderheiten – geprägt und es besteht keine Garantie auf eine erfolgreiche Genehmigung. Wir unterstützen Sie gern beim Antragsverfahren.

Um eine Vergleichbarkeit bei den praktischen Übungen am Phantomkopf und bei der Patientenbehandlung zu haben, geben wir eine Liste von notwendigen Handinstrumenten vor. Sie können diese Instrumente von Hu-Friedy und das Modell bei ihrem zuständigen Dentaldepot beziehen oder zu Sonderkonditionen – im Regelfall 20% unter dem regulären Preis - bei unserem exklusiven Partner white cross beziehen.
Insbesondere in der Tatsache, dass alle Kurse bundeseinheitlich durchgeführt werden. Damit können Zahnärzte und Mitarbeiter/ -innen aus gesamt Deutschland Ihre praxisDienste ZMP- oder DH-Qualifikation einschätzen und mit anderen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern vergleichen. Bei den Inhalten orientieren wir uns an den bundesweit gültigen Musterfortbildungsordnungen der Bundeszahnärztekammer. Die Musterfortbildungsordnungen sind in unserer Fortbildung sowohl in der Theorie als auch den praktischen Kursbestandteilen konsequent umgesetzt.
Die Institutsprüfung bereitet grundsätzlich auf eine zusätzliche Abschlussprüfung an einer Zahnärztekammer vor. Es ist die freie Entscheidung unsere Kurteilnehmer, ob eine zusätzliche Kammerprüfung im Einzelfall sinnvoll ist Zur Erbringung von delegierbaren Leistungen ist die zusätzliche Prüfung entsprechend des Zahnheilkundegesetzes nicht notwendig. Insofern bringt die zusätzliche Prüfung keinen zusätzlichen Nutzen. Die Prüfung dokumentiert die objektive Qualifikation, welche zur Erbringung von Leistungen am Patienten laut Zahnheilkundegesetz (ZHG) § 1 Abs. 5 und 6 notwendig ist. Selbstverständlich können Sie noch zusätzlich eine Kammerprüfung ablegen; dabei sind die jeweils geltenden Fortbildungs- und Prüfungsordnungen zu berücksichtigen.Bei den Inhalten orientieren wir uns an den bundesweit gültigen Musterfortbildungsordnungen der Bundeszahnärztekammer. Die Musterfortbildungsordnungen sind in unserer Fortbildung sowohl in der Theorie als auch den praktischen Kursbestandteilen konsequent umgesetzt.
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Seit 2010 bietet praxisDienste eine entsprechende Fortbildung an. Sollten Sie den weiteren Weg an einer Zahnärztekammer planen, so sind die dortigen Regularien zu beachten.
Weil bei uns die tägliche Praxiserfahrung zählt! Unsere Referentinnen – alle ausschließlich Dentalhygienikerinnen – haben die höchste Qualifikation für Zahnmedizinische Fachassistentinnen erreicht und somit bis zu 1400 Fortbildungsstunden absolviert, um „Dentalhygienikerin“ zu werden. Alle Referentinnen praktizieren tagtäglich Prophylaxe und Parodontologie am Patienten, und sind sie besonders motiviert, ihre Expertise kollegial weiterzugeben. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die Richtlinien zur Delegation eingehalten werden.
Ja. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.04.2009 (Az.: I ZR 176/06) verpflichtet Instanzen mit hoheitlichen Aufgaben, dazu gehören auch die Zahnärztekammer, nicht nur auf das eigene Angebot, sondern auch auf bestehende Angebote privater Anbieter hinzuweisen. Bei Anfragen müssten daher auch für Vorbereitungskurse mit Kammerabschluss sachgerechte Auskünfte über private Anbieter wie praxisDienste erteilt werden. Bei Zuwiderhandlung ist in dem Urteil gegen die beklagte Partei (Kammer) ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,- oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht worden. Wir bitten Sie daher, uns entsprechende Vorkommnisse vertraulich zu melden.Die Beurteilung der Absolventinnen fällt dabei sehr positiv aus. Über unseren Beratungsservice können Sie jederzeit Adressen von Absolventinnen erfahren, die Ihnen gerne persönlich über Ihre Erfahrungen berichten. Aus Datenschutzgründen müssen unsere Teilnehmer dazu im Vorfeld eine Erlaubnis erteilen.
Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Abschrift, die durch eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde erfolgt. Diese können bei einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, hier besonderes beim Bürgeramt, in Auftrag gegeben werden. Es ist eine Bescheinigung, dass Zweitschriften oder Kopien mit dem Original übereinstimmen.Wir bitten Sie daher, uns entsprechende Vorkommnisse vertraulich zu melden.Die Beurteilung der Absolventinnen fällt dabei sehr positiv aus. Über unseren Beratungsservice können Sie jederzeit Adressen von Absolventinnen erfahren, die Ihnen gerne persönlich über Ihre Erfahrungen berichten. Aus Datenschutzgründen müssen unsere Teilnehmer dazu im Vorfeld eine Erlaubnis erteilen.
Ja, Bildungsschecks und Prämiengutscheine können Sie für unsere Kurse beantragen und einreichen. Wichtig ist, dass dies vor der Rechnungsstellung und dem Kursbeginn erfolgt. Der Bildungsscheck oder Prämiengutschein muss im Original eingereicht werden. Beim Prämiengutschein muss neben dem Original auch die unterschriebene Teilnahmebestätigung im Original eingereicht werden.Es ist eine Bescheinigung, dass Zweitschriften oder Kopien mit dem Original übereinstimmen.Wir bitten Sie daher, uns entsprechende Vorkommnisse vertraulich zu melden.Die Beurteilung der Absolventinnen fällt dabei sehr positiv aus. Über unseren Beratungsservice können Sie jederzeit Adressen von Absolventinnen erfahren, die Ihnen gerne persönlich über Ihre Erfahrungen berichten. Aus Datenschutzgründen müssen unsere Teilnehmer dazu im Vorfeld eine Erlaubnis erteilen.
Sollten Sie während der Fortbildung krank werden, dann können Sie im nächsten Modul die verpassten Themen nachholen. Die theoretischen Themen müssen im Selbststudium nachgeholt werden. Die Praktischen Übungen können meist im nächsten Modul nachgeholt werden. Sollten Sie während des Kurses schwanger werden, dann dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt – wie auch in der Zahnarztpraxis – nicht mehr am Patient arbeiten. Hier entsteht dann eine Kursunterbrechung. Der Kurs kann dann in einem anderen Jahr an der gleichen Stelle wieder aufgenommen werden. Der gesamte Kursbetrag ist aber fällig, es erfolgt keine Rücküberweisung und auch keine Teilrücküberweisung.
Ja, da unsere Fortbildungen aufbauend angelegt sind. Es herrscht, je nach Gruppengröße ein unterschiedliches Lerntempo, sodass in kleineren Gruppen meist schneller die Themen durchgenommen werden können, als in großen. Zudem sind die meisten Kurse in den einzelnen Städten ausgebucht, sodass hier keine zusätzlichen Teilnehmer mehr aufgenommen werden können.Sollten Sie während des Kurses schwanger werden, dann dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt – wie auch in der Zahnarztpraxis – nicht mehr am Patient arbeiten. Hier entsteht dann eine Kursunterbrechung. Der Kurs kann dann in einem anderen Jahr an der gleichen Stelle wieder aufgenommen werden. Der gesamte Kursbetrag ist aber fällig, es erfolgt keine Rücküberweisung und auch keine Teilrücküberweisung.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung oder ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Nachprüfungstermin wiederholt werden, der einmal im Jahr stattfindet.Sollten Sie während des Kurses schwanger werden, dann dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt – wie auch in der Zahnarztpraxis – nicht mehr am Patient arbeiten. Hier entsteht dann eine Kursunterbrechung. Der Kurs kann dann in einem anderen Jahr an der gleichen Stelle wieder aufgenommen werden. Der gesamte Kursbetrag ist aber fällig, es erfolgt keine Rücküberweisung und auch keine Teilrücküberweisung.
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